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4. Die Protokolle

Die Protokolle der Senatssitzungen sind von hohem Quellenwert, der allerdings durch einige Faktoren gemindert ist. Hierzu gehören Faktoren der Überlieferung (nicht überliefert: Sept. bis Okt. 1789 und 1801-1802), ebenso Faktoren der Protokollführung, die verschiedentlich vernachlässigt wurde oder aus anderen Gründen von den mündlichen Verhandlungen abwich. Soweit zu erkennen ist, geben die Protokolle der Wiederbegründungszeit, als Heinitz meist der Sitzung präsidierte, die Verhandlungen am ehesten getreu wieder. Damals dienten die Protokolle dazu, den ordentlichen Gang der akademischen Geschäfte zu gewährleisten. Üblicherweise wurde zu Beginn einer jeden Konferenz das Protokoll der vorherigen verlesen, und rückständige Punkte weiter verhandelt. In späterer Zeit, als Heinitz nicht mehr regelmäßig präsidierte, weisen die Protokolle markante Abweichungen von den Verhandlungen auf. So heißt es beispielsweise am 22.2.1800 im Protokoll: „Es ist in der Sitzung [...] nichts vorgekommen das Materie zu einem Protockol geben konnte“, doch ist aus der scharfen Rüge in den Marginalien des Kurators zu erfahren, daß die Akademie zwischenzeitlich dem König eine Denkschrift über das zu errichtende Schauspielhaus eingereicht hatte, ohne daß sie dies dem Kurator im Protokoll ausdrücklich mitgeteilt hätte. Mehr und mehr wichen die Protokolle von den Konferenzen ab. Unter dem späten Kuratorium heißt es einmal lapidar, daß in letzter Zeit unerhebliche oder eilige Angelegenheiten ohne den Umweg über das Kuratorium abgehandelt worden seien (4.6.1808). Überhaupt stellten nun die Protokolle weniger den Verlauf der Verhandlungen dar, sondern dienten der Korrespondenz mit dem abwesenden Kurator und formulierten dementsprechend die geeinte Position des Senats gegenüber demselben. 1809 dann eröffnete man der vorgeordneten Behörde im Zuge der Emanzipationsbemühungen, künftig nur noch Auszüge aus den Verhandlungen einreichen zu wollen (29.7.1809). Zwar insistierte der zuständige Beamte Uhden auf die Einsendung der vollständigen Protokolle, doch kontrollieren konnte er das nicht.

Auch abgesehen von diesen Faktoren blieb einiges in den Protokollen unerwähnt. Hierzu zählen prinzipiell prekäre Angelegenheiten - Streitigkeiten mit der vorgeordneten Behörde sowie innerhalb des Senats -, andererseits auch Angelegenheiten von eminenter Bedeutung wie etwa die Pläne zur Gründung eines Museums in Berlin (1797). Es gab also abseits des Protokolls die informellere Verhandlung; andererseits wurde manches sogleich in Spezialakten niedergelegt.

Mit der Einschränkung durch diese Faktoren überliefern die Senatssitzungsprotokolle ein detailliertes Bild des akademischen Alltags, von der Visite der Unterrichtsklassen bis hin zur Denkmalsplanung, und sind von hohem Quellenwert insbesondere wenn die Breite des Kunstgeschehens in den Blick gefaßt wird, nicht nur die Spitzen. So wäre ihre Publikation nicht weniger gewinnbringend als diejenige der Pariser Konferenzen, deren Veröffentlichung längst in Angriff genommen wurde.[1] Von noch größerem Gewinn allerdings wäre die Erschließung der Spezialakten, die für die bedeutenderen Angelegenheiten angelegt wurden und das, was die Protokolle im akademischen Alltag verstreut bringen, in gedrängter Fülle enthalten. Die folgenden Exzerpte der rund 2500 Seiten handschriftlichen Materials können nicht anders als selektiv gegeben werden, was einer Erläuterung bedarf.


[1] Procès-verbaux de l’Académie de Peinture 1648-1793. Hrsg. v. Anatole de Montaiglon, 10 Bde., Paris 1875-92, Reprint 1976; Procès-verbaux de la classe de Littératur et Beaux-Arts [1795-1810]. Institut National des Sciences et des arts, 3. classe. 3 Bde., Paris 1937-1943; Procès-verbaux de l’Académie des Beaux-Arts. Hrsg. unter d. Leitung v. Jean-Michel Leniaud, Paris 2001-, bisher erschienen 1811-1815 und 1816-1820


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