3. Die Senatssitzungen
Ebenso wie die Lehre, das Aktstudium, die Ausstellung und der Wettbewerb gehörten zum grundsätzlichen Programm der Kunstakademien seit dem 17. Jahrhundert die regelmäßigen, formellen, protokollierten Zusammenkünfte ihrer Gremien oder auch der gesamten Mitgliedschaft sowie die Festversammlung in erweiterter Runde. Das erneuerte Statut der Berliner Akademie ordnete wöchentliche Konferenzen des Senats (§ 6 und 7), monatliche Plenarsitzungen (§ 33), Quartalsversammlungen mit Einschluß der außerordentlichen Mitglieder (§ 35) und eine öffentliche Jahresversammlung (§ 41) an, doch war man wie zuvor in der Handhabung dieser Regelungen recht flexibel. Die Jahresversammlung beging man anfangs meist zur Feier des Geburtstags des Königs und zugleich zur Eröffnung der Ausstellung, bis dieser Brauch ab 1796 in Vergessenheit geriet. Monatsversammlungen der Mitgliedschaft wurden hauptsächlich in der ersten Zeit nach der Annahme der neuen Statuten im Anschluß an die Senatssitzung in einem anderen Saal abgehalten; der Senat habe sich nach seiner Sitzung in den Konferenzsaal zur monatlichen Konferenz begeben, ist etwa im Protokoll vom 5.6.1790 vermerkt, ohne daß ersichtlich ist, ob sich dabei auch der Kreis der Teilnehmer erheblich erweiterte. Erst mit dem demokratischen Geist von 1848 gewann das Plenum an Gewicht. Auch die Frequenz der Senatssitzungen wich von den Vorgaben ab, war abhängig vom Umfang der vorliegenden Geschäfte und vom Diensteifer der Senatoren. Wenn die Geschäfte abnahmen, einigte man sich auf zweiwöchentliche, dann auf monatliche Konferenzen, worauf leicht Unterbrechungen von mehreren Monaten folgten. Teils sind die Pausen in der Abwesenheit des Kurators, ohne den Entscheidungen von Belang nicht zu treffen waren, begründet, teils eben im Erlahmen des Diensteifers. Nachdem seit Mitte 1798 nur vier Konferenzen (abgesehen von den Rapports über die Lehrklassen) abgehalten worden waren, unternahm Heinitz am 2.11.1799 eine Initiative zur erneuten Einführung der wöchentlichen Sitzungen, die jedoch nach einem halben Jahr abermals in vierzehntäglichen, dann monatlichen Konferenzen und schließlich langen Unterbrechungen verlief, während derer der Kurator Entscheidungen alleine traf, ohne zuvor den Senat beraten zu lassen. Allenfalls setzte man ein Zirkular in Umlauf. Unter dem Direktorat Meils d. J. (seit Anfang 1801) und dem Kuratorium von Heinitz’ Nachfolger Hardenberg ging bei Sitzung und Protokoll jegliche Regel verloren, bis schließlich Anfang 1803 maßgeblich auf das Betreiben Schadows, der nun selbst die Protokollführung übernahm, eine dauerhafte Ordnung einkehrte. Die folgenden Jahre hindurch fanden monatlich meist zwei bis drei Senatssitzung statt. Als 1809 im Zuge der preußischen Reformen das Kuratorium aufgelöst und die Akademie der ‘Sektion für Kultus und den öffentlichen Unterricht’ (SKöU) im neugeschaffenen Innenministerium unterstellt wurde, wobei es der Akademie gelang, das Verhältnis zu ihrem neuen Vorgesetzen wesentlich liberaler zu gestalten als jenes zum einstigen Kuratorium, nahm die Zahl der Sitzungen entsprechen der geweiteten Entscheidungsbefugnis noch einmal geringfügig zu.
Die Verhandlungen des Senats, wie sie in den Protokollen aufgezeichnet sind, beinhalten hauptsächlich dreierlei: die eigenen Geschäfte der Akademie in ihrem gesamten Umfang, wie Personalangelegenheiten und Lehre (Lehrplan, Lehrmittel, Immatrikulation, Aufsicht, Zensierung der Schülerarbeiten), die Beratung aller Angelegenheiten der künstlerischen Kultur des Staates, womit eine umfangreiche Gutachtertätigkeit verbunden war, sowie den Austausch von Kunstnachrichten und den ästhetischen Diskurs. Letzterer hatte in den Konferenzen der Pariser Akademie im letzten Drittel des 17. Jahrhunderts zentralen Stellenwert gewonnen und dieselben berühmt gemacht. Dort hatte es zu den Gepflogenheiten gehörte, regelmäßig Meisterwerke aus der königlichen Gemäldesammlung zu analysieren, um die so gewonnenen Einsichten der Lehre zustatten kommen zu lassen. Resultate dieser Tätigkeit sind die Schriften Félibiens und Testelins.[1] In der Wiederbegründungssitzung der Berliner Akademie war beschlossen worden, sich nach einem Beschluß aus dem Jahr 1705 zu richten, nach welchem ganz wie in Paris „ein berühmtes Kunst-Stück, von Mahler-Arbeit, öffentlich censiert, die dabey vorfallende Raisonnements der studirenden Jugend, zum besten, von dem Secretario der Adacemie schriftlich abgefaßt, und sodann durch den Druck publicirt“ werden sollten (11.2.1786); alle drei Monate sollte - auch dies nach Pariser Beispiel - hierfür ein Meisterwerk aus königlichem Besitz entliehen werden. Der Beschluß hatte keinerlei Folgen, so daß sich der Kurator bald zu der Mahnung veranlaßt sah, daß „sich die Mitglieder der Akademie befleißigen müßten, auch über die Theorie ihrer Kunst nachzudenken, sich darüber ihre Gedanken mündlich und schriftlich in den Konferenzen mitzutheilen [...], über diese Gegenstände zuweilen Abhandlungen vorlesen, die vielleicht dem Publikum vorgelegt werden könnten“.[2] In Wechselwirkung mit einer - allerdings kurzlebigen - Publikation, der ‘Monats-Schrift der Akademie der Künste und mechanischen Wissenschaften zu Berlin’ (M-S), herausgegeben 1788 bis 1789 von Andreas Riem, und ihrer 1791 von Moritz herausgegebenen Fortsetzung ‘Annalen der Akademie der Künste und mechanischen Wissenschaften’, kam der ästhetische Diskurs dann vorläufig in Gang.
Zur Vorbereitung der ‘Monats-Schrift’ wurde Ende 1787 per Zeitungsinserat um die Einsendung von Kunstsachen gebeten, die man in den Konferenzen (damals noch Direktoriumskonferenzen) begutachten und gegebenenfalls in der Zeitschrift bekannt machen wollte.[3] Auch finden sich hier Abhandlungen, die zuvor zu den Festversammlungen oder Konferenzen der Akademie von Chodowiecki, Frisch, Puhlmann, Riem und Moritz beigetragen worden waren, weitere von Langhans, Schadow und anderen waren zur Publikation vorgesehen. Der ästhetische Diskurs wurde zwar auch von ausübenden Künstlern geführt, die sich dabei durchaus nicht durchweg als geübte Schriftsteller zeigten, war aber doch maßgeblich von der Anwesenheit von Kunstgelehrten abhängig, belebte sich dementsprechend mit dem Auftreten zuerst Riems, dann Moritzens und später Hirts. Als Heinitz in der Stagnation der Jahre 1798 und 99 auf die Einhaltung der Vorschrift wöchentlicher Konferenzen drang, da schlug Hirt vor, bei einem Mangel an Geschäften die Senatoren Vorträge halten zu lassen, was vom Kurator, der darauf die lange beabsichtigte Fortsetzung des akademischen Magazins in Erinnerung brachte, sehr begrüßt wurde (Prot. v. 2.11.1799). Doch war Hirt der einzige, der seiner eigenen Anregung folgte, wurde von Heinitz hierfür gelobt, mußte sich aber, wie es scheint (Prot. v. 9.2.1800, danach kein Vortrag Hirts mehr nachweisbar), gegenüber den Kollegen rechtfertigen. Nach baldigem erneuten Versiegen des ästhetischen Diskurses reagierte man später auf die wiederholte Mahnung des nunmehrigen Kurators Sack mit der bündigen Absage, „daß die Mittglieder des Senats sehr gern, in ihren müßigen Stunden, sich mit Aufsätzen über die Kunst beschäftigen würden, und dergleichen auch geliefert haben, als noch ein Kunst-Journal in dieser Residenz herausgegeben wurde, daß sie aber meynen als wenn der Zweck von dergleichen Aufsätzen nur allein und am besten erfüllt werden könne, wenn sie auf eine angemessene Weise zur Kentniß und Beurtheilung des größeren Kunst-Publikums gelangen“ (Prot. v. 28.3.1807). Damit hatte man den ästhetischen Diskurs aus dem Programm der Konferenzen ausgeschieden. An die erneute Herausgabe eines Magazins wagte man zu jener Zeit offenbar nicht zu denken.
Neben der Verhandlung interner Angelegenheiten der Akademie nahm die Begutachtungs- und Beratungsaufgabe im Alltag der akademischen Konferenzen den breitesten Raum ein. Einige der zu Senatsassessoren ernannten externen Spezialisten, wie der Mineraloge Gerhard und der Naturwissenschaftler Mönnich, wurden dabei regelmäßig hinzugezogen. Die Verbindung mit den übrigen Instanzen der künstlerischen Kultur des Landes, wie sie das Statut durch die Ernennung der Inhaber bestimmter Ämter zu Assessoren vorgesehen hatte, war von Anfang an lose. Der Operndekorateur Verona beispielsweise erschien so gut wie nie im Senat. Indirekt wird er im Protokoll vom 19.2.1791 genannt, als man sich ‘sehr nachteilig’ über die diesjährigen Operndekorationen zu äußern hatte und nach Möglichkeiten suchte, den Dekorateur enger an die Akademie zu binden. Ganz ähnlich ist im Protokoll vom 29.7.1809 der Hofmedailleur Loos angesprochen, als der Senat eine neue Talermünze als ästhetisch derart unbefriedigend beurteilte, daß er sich veranlaßt sah, die vorgeordnete Behörde um mehr Einfluß auf die kgl. Münze zu bitten. Zwar wurden im Statut der Akademie Assessoren ernannt, doch in der Bestallung Veronas oder auch des Medailleurs Loos war von Verpflichtungen gegenüber der Akademie keine Rede. Auch waren die Betreffenden nicht in der Akademie etatisiert und somit auch nicht finanziell darauf angewiesen, sich deren Urteil zu unterwerfen und forderten dieses schlichtweg nicht an. Das Statut von 1790 erwies sich hierin bald als Utopie.
Nicht nur die nebengeordneten Instanzen, auch die vorgeordnete Behörde (SKöU) konnte die Akademie umgehen. Dies geschah zunehmend unter Wilhelm von Humboldt, der sich aufgrund seiner humanistischen Bildung eher ein eigenes Urteil erlauben durfte als seine Vorgänger im Amt, die Staatsmänner v. Heinitz, v. Hardenberg und Sack. Das Grabmal der Königin Luise beispielsweise, das durch Humboldts Vermittlung von Rauch geschaffen wurde, ist in den Protokollen des Senats kein einziges Mal erwähnt (was allerdings nicht ausschließt, daß es in den Konferenzen zur Sprache kam).
Die Höhepunkte der Wirksamkeit des Senats lagen in seiner Anfangszeit, als er in Heinitz einen eifrigen Vermittler bei Hof hatte. Anders als das Luisengrabmal waren damals die großen Aufgaben sehr wohl vor den Senat gebracht worden. Das Brandenburger Tor (BT) etwa, wurde, wie es die Sitzungsprotokolle seit dem 25.7.1789 belegen, rege erörtert. Was seine bildhauerische Ausstattung angeht, ist es gleichsam ein Gemeinschaftswerk des akademischen Senats. Gleiches würde für das Denkmal für Friedrich II. gelten, wäre es zu jener Zeit zur Ausführung gelangt (siehe Protokolle ab 1.2.1791 und 18.6.1797).
Breitenwirkung entfaltete der Senat insbesondere durch das Netz von Provinzialkunstschulen (PKS), das seit 1790 aufgebaut wurde, und durch weitere, den Gewerken zugute kommende Förderungsmaßnahmen, darunter vor allem die Ernennung von Handwerkern zu ‘akademischen Künstlern’, womit ein Prestigegewinn und Privilegien verbunden waren.
[1] André Félibien: Conférences de l’académie royale de peinture et de sculpture pendant l’année 1667. Paris 1668; Henri Testelin: Tables de préceptes. Paris 1680 u. a.
[2] Heinitz am 22.6.1786, zit. nach Konrad Levezow: Geschichte der königlichen Akademie der bildenden Künste und mechanischen Wissenschaften zu Berlin aus gedruckten und archivalischen Nachrichten. Stettin/Leipzig 1808, S. 28
[3] der Text des Inserats in GStAPK, HA I, Rep. 76 alt III, Nr. 67, 26.12.1787
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