Sprache und Sprachen in Berlin um 1800. Herausgegeben von Ute Tintemann und Jürgen Trabant
Language and Languages in Berlin around 1800. Edited by Ute Tintemann and Jürgen Trabant

Online-Publikation des gleichnamigen Tagungsbandes des Projektes
"Berliner Klassik. Eine Großstadtkultur um 1800".
Gefördert von der VolkswagenStiftung


Inhalt

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Impressum


Alle Texte im Überblick
Tintemann/Trabant:
Vorwort
Teil 1
Gessinger:
Campe und die Preisfrage zur Reinheit der deutschen Sprache
Böhm:
Mehrsprachigkeit am Waisenhaus der Französischen Kolonie
Volmer:
Sprachbewußtsein durch Diglossie
Wiedemann:
Deutsch-französische Rederaison
Gruschka:
Jiddisch und jüdische Identität: Euchels "Reb Henoch"
Schmidt:
Mendelssohns Versuch einer Bibelübersetzung
Teil 2
Trabant:
Mithridates in Berlin
Haßler:
Typologie und Anthropologie bei Hervás
Kaltz:
Kraus zu Pallas' »Vergl. Glossarium aller Sprachen«
Ute Tintemann:
Zu den Sprachstudien J. H. Klaproths
Schlieben-Lange/Weydt:
Jenischs Antwort auf die Preisfrage der Berliner Akademie
Marazzini:
Deninas Beitrag zur Geschichte der Sprachwissenschaft
Rousseau:
Schlözer et Humboldt

Thouard:
Humboldt et Bernhardi

Zollna:
Bernhardi und Destutt de Tracy
 

 

 

 

Manuela Böhm

Akkulturation und Mehrsprachigkeit am Waisenhaus der Französischen Kolonie in Berlin um 1800

Abstract

The subject of the following paper is the language situation in Berlin's French colony around 1800. From the middle to the end of the 18th century the Huguenots living in Berlin and their descendants began to go through the process of acculturation that can be recognized in their language shift from French to German. The reconstruction of the process of language shift in the colony orphanage shows that around 1800 the school children in this establishment, during the course of their primary education, became completely fluent in both languages. However, when one asks how the children learnt both languages, e.g. by studying teaching materials, school reports, and statements about the linguistic proficiency of the orphans, one can conclude that they learnt French as a foreign language from the 1820s at the latest. The comparative analysis of the language shift in the orphanage and in the surrounding colony shows that we are dealing here with a slowly developing and highly complex process whose course differed according to place, time and social sphere.

Inhalt

1. Die Berliner Französische Kolonie um 1800

2. Der französisch-deutsche Sprachwechsel in Berlin

2.1. Sprachwechselszenarien

3. Funktionsübergreifende Zweisprachigkeit am Französischen Waisenhaus

3.1. Curriculum

3.2. Lehrmaterialien

3.3. Sprachliche Kompetenz der Waisenkinder

4. Zusammenfassung

Bibliographie

Anmerkungen

Die Dames Directrices, verantwortlich für die Mädchenerziehung im Waisenhaus der Französischen Kolonie, richten am 6. Oktober 1836 einen Brief an ihre männlichen Vorgesetzten, die Direktoren der Einrichtung. In diesem beschweren sie sich über die mangelnde Französischkompetenz einiger Mädchen und suchen nach Abhilfe:

Nous osons nous adrésser à vous, Messieurs, pour vous faire une proposition relativement à l'éducation de nos filles qui seroit de soustraire les plus bornées (die stockdummen) donc nous avons grand nombre aux leçons de françois et de grammaire qu'on leur donne, inutiles pour elles puisqu'elles ne les comprennent pas et de les élever uniquement à étre de bonnes servantes [...].1

Sie schlagen hierin nicht nur den Ausschluß der schwachen Schülerinnen - die sie hier ebenso grob wie klar deutsch als »stockdumm« titulieren - vom Französischunterricht vor, sondern verweisen auch recht pragmatisch auf die berufliche Zukunft der Mädchen: Für die später als Haus- oder Dienstmädchen Angestellten sei der französische Grammatikunterricht vermeintlich reine Verschwendung.

Der Brief gibt Aufschluß über mehrere miteinander in Verbindung stehende Aspekte: Zum einen können eine Reihe der Schülerinnen dem Französischunterricht mangels Sprachverständnis nicht mehr folgen. Das wiederum bedeutet, daß Französisch in der Einrichtung nicht mehr Umgangssprache, sondern mitunter mühsam erlernte Fremdsprache ist, deren Beherrschung nicht mehr - zumindest für Schülerinnen mit der genannten Karriereaussicht gilt das - unbedingt prestigegebunden ist.

In der Tat befand sich das Waisenhaus in der Entstehungszeit des Briefes schon am Ende des französisch-deutschen Sprachwechselprozesses. Wie man im folgenden noch sehen wird, ist zu jener Zeit Deutsch die Umgangs- und Unterrichtssprache an dieser Einrichtung und Französisch ein Unterrichtsfach unter vielen anderen. Aber über ca. hundert Jahre hinweg gestaltete sich die Entwicklung der Sprachverhältnisse im Waisenhaus etwas anders als in der umgebenden Kolonie.

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1. Die Berliner Französische Kolonie um 1800

Der Brandenburgische Kurfürst erließ als Reaktion auf das Revokationsedikt Ludwigs XIV. im November 1685 das Chur-Brandenburgische Edict von Potsdam.2 Dieses Edikt sicherte den Evangelisch-Reformierten französischer Nation, den Réfugiés, wie sie sich selbst nannten, umfangreiche Rechte und Privilegien zu. Berlin erlebte daraufhin zwischen 1696 und 1705 eine massenhafte Einwanderung (Wilke 1992: 368). Um 1700 machten die Réfugiés ca. 18% der Berliner Gesamtbevölkerung aus (Wilke 1992: 357, 398). Hauptansiedlungsviertel waren zunächst noch Cölln und die Dorotheenstadt, im späteren 18. Jahrhundert dann die Friedrichstadt (Wilke 1992: 360). Zwischen 1689 und 1704 bildete sich neben der geistlichen auch die juristische Selbstverwaltung heraus. Für die Organisation dieser beiden Bereiche bestimmte der Große Kurfürst Französisch als Kult- und Amtssprache.

Rund 100 Jahre später, um 1800, befindet sich die Kolonie in einer Umbruchsituation, die sich am deutlichsten am sozialen, demographischen und politischen Wandel ablesen läßt.

Zunächst setzte am Ende des 18. Jahrhunderts eine Verschiebung in der Ökonomie der Kolonie ein. Traditionell stark ausgebildete Zweige wie die Textil-, Kleidungs- und Schmuckherstellung gingen zurück, und der Handel wurde ab 1790 zur Haupterwerbsquelle der Réfugiés. Außerdem geht die soziale Unterschicht der Hugenotten im entstehenden Proletariat Berlins auf (Wilke 1992: 377). Demographisch ist während des 18. Jahrhunderts ein Rückgang der Anzahl der Kolonieangehörigen zu beobachten (Wilke 1992: 399). Gründe hierfür sind in der Abwanderung, im "Fortheiraten" und im Geburtenrückgang zu suchen. Außerdem nimmt die Anzahl der Mischehen, also Ehen zwischen Réfugiénachkommen und Deutschen, im Laufe des Jahrhunderts rapide zu: 80% der zwischen 1696 und 1705 registrierten Ehen wurden zwischen Hugenotten geschlossen, in der zweiten Jahrhunderthälfte kehrt sich dieses Verhältnis um. Der Anteil der Mischehen beträgt nun 70% (Wilke 1992: 369). Einschneidende rechtliche Veränderungen brachte die 1809 im Kontext der Stein-Hardenbergschen Reformen von Friedrich Wilhelm III. erlassene Kabinettsorder. Diese hob die eigene Gerichtsbarkeit der Kolonie und das französische Oberkonsistorium auf. Der Fortbestand der inneren Kirchenverfassung der Gemeinde und die Selbstverwaltung der Sozialeinrichtungen blieb zwar weiterhin garantiert, allerdings wurden die Erziehungsinstitute unter die Oberaufsicht des Königlichen Schulcollegiums gestellt (Muret 1885: 310ff.).

Diese hier nur kurz skizzierten Veränderungen beeinflußten selbstverständlich auch die sprachlichen Verhältnisse der Kolonie. Soziodemographische und politische Einflußfaktoren beförderten bei den Kolonieangehörigen zweifellos den Wechsel von der französischen zur deutschen Sprache. Die Frage ist nun, wie dieser Wechsel zeitlich zu fassen und vor allem linguistisch zu beschreiben ist.

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2. Der französisch-deutsche Sprachwechsel in Berlin

2.1. Sprachwechselszenarien

Der Wechsel von der französischen zur deutschen Schriftsprache im kirchlich-administrativen Bereich läßt sich relativ genau datieren. Er setzte erst spät im 19. Jahrhundert ein, als in den Protokollen des Berliner Konsistoriums3 im Jahre 1852 und in den Kirchenbüchern der Berliner französisch reformierten Gemeinde erst 1896 von Französisch zu Deutsch gewechselt wurde. Während man in den Protokollen und Kirchenbüchern oftmals kommentarlos von der einen zur anderen Sprache überging, dürfte sich der Sprech- und Schreibsprachwechsel der Koloniebewohner komplizierter gestaltet haben.

Im allgemeinen kann man in Rückgriff auf die in der Kontaktlinguistik erarbeiteten Konzepte auch beim Sprachwechsel der Hugenotten von einem prozessualen Auf- und Abbau von Mehrsprachigkeit ausgehen. Demnach müßte die Rekonstruktion dieses Sprachwechselprozesses bei der Erforschung der anfänglichen französischen Einsprachigkeit der Réfugiés einsetzen und über die temporäre Mehrsprachigkeit ihrer Nachfahren zur deutschen Einsprachigkeit hin untersucht werden. Diese Herangehensweise wird zwar dem Sprachwechselprozeß als longue-durée-Phänomen gerecht, täuscht aber über die Komplexität des Prozesses hinweg. Ausgangssituation und Endergebnis des Sprachwechsels in der Schriftsprache sind durch (archivalische) Quellen hinreichend dokumentiert. Die Übergangsphasen und die Zweisprachigkeit erweisen sich allerdings als die ausschlaggebenden hochkomplexen Prozesse, die sich in Ablauf und Qualität stark unterscheiden.

Die wenigen bisher vorgelegten Ansätze zur Modellierung eines französisch-deutschen Sprachwechselprozesses gehen alle von einer französisch einsprachigen Einwanderergeneration aus. Dabei ist aber zu bedenken, daß die Réfugiés nicht nur über das durch Bibelstudium und Katechismusunterricht geschulte Standardfranzösisch des 17. Jahrhunderts, sondern auch über eine je nach Herkunftsregion unterschiedliche lokale Varietät verfügt haben dürften. Die zwischen 1684 und 1710 in mehreren Schüben nach Berlin eingewanderten Réfugiés waren hinsichtlich sozialer Schichtung, Profession und regionaler Herkunft eine keineswegs homogene Gruppe. Fast ein Viertel von ihnen stammte laut Kolonieliste von 1700 aus der lothringischen Stadt Metz, eine weitere größere Gruppe aus den ebenfalls urbanen Zentren Sedan und Paris. Der andere demographisch ins Gewicht fallende Teil kam aus dem viel stärker ländlich geprägten Languedoc aus dem Süden Frankreichs.4 Das bedeutet, daß die von den Réfugiés mitgebrachten Substandards stark unterschiedlich waren und von regional gefärbter Umgangssprache, Stadtsprache bis zu französischem oder okzitanischem Dialekt und Patois reichten und somit das gesamte Varietätenspektrum abdeckten.5

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Die in Berlin ankommenden Franzosen trafen jedoch auf eine nicht minder komplexe Sprachsituation. Damit sei nicht nur auf die im engeren Sinne mehrsprachigen Verhältnisse in Berlin als ein Ergebnis der Ansiedlung von Juden, Schweizern, Holländern, Salzburgern und Böhmen in der Stadt verwiesen. Vielmehr bewirkte der Zuzug von Bewohnern der Mark Brandenburg, von Ostpreußen, Schlesiern und Sachsen, daß verschiedene deutsche Varietäten gesprochen wurden, die in das Berlinische als Stadtsprache eingingen (Gessinger 2003). In diesem hochkomplexen, mehrsprachigen Raum Berlin setzte von Mitte bis Ende des 18. Jahrhunderts der Akkulturationsprozeß der in der Französischen Kolonie lebenden Hugenotten und ihrer Nachkommen ein.

Es wird somit den tatsächlichen Sprachverhältnissen nicht gerecht, als Ausgangssituation des Sprachwechsels eine französische "Einsprachigkeit" anzusetzen. Alle die in der Forschung bisher vorgelegten Sprachwechselmodelle machen die Frankophonie der Einwanderergeneration zum Ausgangspunkt. Der um die Mitte des 18. Jahrhunderts einsetzende Rückgang der Französischkompetenz wird unter dem Stichwort Sprachenproblem als Beginn des Sprachwechselprozesses gewertet. Die Annahmen über dessen Verlauf gehen allerdings relativ weit auseinander. Jürgen Wilke setzt für die zweite Generation Deutschkenntnisse an und weist darauf hin, daß die »sprachliche Assimilation« sozial von unten nach oben verliefe (Wilke 1988a: 59, Wilke 1988b: 396). Frédéric Hartweg geht dagegen davon aus, daß viele Hugenotten der zweiten Generation schon nicht mehr oder nur noch passiv über Französischkompetenz verfügten. Als Normalfall nimmt er eine asymmetrische Zweisprachigkeit an (Hartweg 1985b: 173, Hartweg 1990: 31). Obwohl sich Wolfgang Bergerfurth en gros auf das auch von Hartweg herangezogene Material stützt, kommt er zu dem Schluß, daß erst für die dritte, spätestens jedoch für die vierte Einwanderergeneration Zweisprachigkeit mit steigender Tendenz zur Vorherrschaft des Deutschen anzunehmen sei (Bergerfurth 1993: 84).

Wie auch immer sich tatsächlich die Zeitlichkeit des Prozesses gestaltete, ab Ende der 60er Jahre des 18. Jahrhunderts wurden die Sprachveränderungen den Mitgliedern kirchlicher Führungsgremien bewußt, denn ab diesem Zeitraum wurde dort das Sprachenproblem zunehmend als Existenzbedrohung für die Kolonie wahrgenommen. Immer weniger Angehörige der französisch reformierten Gemeinde verstanden weder den nach wie vor in Französisch gehaltenen Gottesdienst noch andere Amtshandlungen und wechselten deshalb verstärkt zur deutsch reformierten Gemeinde. Vor diesem Hintergrund wurde die Option deutschsprachiger Gottesdienste, zweisprachiger Bibelausgaben, der Kommunion in deutscher Sprache und deutschsprachigen Katechismusunterrichts gegen Ende des Jahrhunderts zum Dauerthema in den Versammlungen des Konsistoriums. Denn die französische Sprache war nicht nur ein Stabilisator nach innen, Ausdruck einer spezifisch hugenottischen Identität, sondern auch eine Absicherung nach außen: Sie war wichtiger Bestandteil der Voraussetzungen, die die 1685 vom Großen Kurfürsten einmal verbürgten Sonderrechte und somit den Koloniestatus auch in den Folgejahren weiterhin garantieren sollten.

Diese strategischen Debatten um die Einführung der deutschen Sprache in die religiösen Domänen der Kolonie hat Frédéric Hartweg aufgearbeitet und gezeigt, wie die Berliner kirchlichen Führungsgremien die Entscheidung für das Deutsche aus Angst, den Sonderstatus zu verwirken, hinauszögerten und blockierten (Hartweg 1981, 1985b, 1990). Hartweg bescheinigt dem Französischen in Berlin am Jahrhundertende die eingeschränkte Funktion einer Kultsprache (Hartweg 1985a). Diese Zuweisung suggeriert, daß Französisch vor allem in religiösen Kontexten praktiziert wurde. Will man das Französische in Berlin um 1800 funktional bestimmen, muß mitbedacht werden, daß neben der Geistlichkeit auch die soziale Oberschicht der Hugenottennachkommen ihr Französisch bewahrte und es gegen die zunehmende Erosion verteidigte. Zwei Beispiele sollen das illustrieren:

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Per Zirkular stimmen im März 1765 die Direktoren des Berliner Französischen Waisenhauses über eine Order Friedrichs II. ab, die auf Deutsch alle Vorstände der Waisenhäuser Brandenburg-Preußens auffordert, die Zöglinge zur Arbeit in Manufakturen und Fabriken heranzuziehen. Aus dem oben erwähnten Zirkular geht hervor, daß mindestens vier der acht Direktoren kein Deutsch lesen können und deshalb die Order zunächst einmal ins Französische übertragen werden muß, bevor überhaupt eine Abstimmung möglich wird.

Die offensichtlich lang bewahrte Frankophonie von Réfugiés der Einwanderergeneration wird zu einem späteren Zeitpunkt durch eine ebenso stabile Zweisprachigkeit bei Hugenottennachfahren der gehobeneren sozialen und professionellen Schicht abgelöst. Für die Jahre um 1800 konnte ich unter den Direktoren des Waisenhauses eine Reihe von Fällen perfekter Zweisprachigkeit ermitteln, die bis weit ins erste Drittel des 19. Jahrhunderts stabil bleibt: So schrieb beispielsweise Philippe Humbert, Geheimer Rat bei der Höheren Französischen Gerichtsbarkeit, grammatisch, stilistisch und vor allem graphisch in beiden Sprachen nahezu perfekt - wie man untenstehenden Faksimiles entnehmen kann.6

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Hier kann gezeigt werden, wie anhand der Graphie eines Schreibers auf sprachliches Wissen geschlossen werden kann.7 Die Markierungen in den Faksimiles zeigen die Stellen, an denen Humbert graphisch korrekt wechselt - hier zwischen lateinischer Kursive als Schreibschrift für den französischen Text bzw. französische Wörter und der deutschen Kurrentschrift für deutsche Wörter und Texte. Im ersten Text wechselt er bei Hofstaats Casse sogar innerhalb des Kompositums und schreibt Casse in lateinischer Kursive, da es sich um ein Wort italienischer bzw. lateinischer Provenienz handelt. Im zweiten Text zeichnet er mit lateinischer Kursive den Namen des Adressaten Müller, das frz. Profession, das lat. Directorium und die Amtsbezeichnung Burgermeisters in der letzten Zeile aus. Im Gegensatz zur ersten Zeile, wo Bürgermeister zusammen mit dem Namen erscheint, steht es hier gleichsam metonymisch für die Person, deshalb realisierte Humbert es wohl als "Namensäquivalent" wie zuvor Müller in lateinischer Kursive. Der Umgang mit deutschem graphischem Inventar scheint für Humbert habituell zu sein, worauf auch die selbstverständliche Verwendung des »ß« hindeutet. Der korrekt durchgeführte Graphiewechsel läßt auf ein präzises Wissen über die Provenienz von Lexemen schließen. Zieht man zusätzlich grammatische und stilistische Kriterien heran, wird man behaupten können, daß es sich bei Humbert, zumindest in Hinsicht auf die Schriftsprachkompetenz, um einen perfekt zweisprachigen Schreiber handelt.

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Diese beiden Beispiele zeigen, daß das Praktizieren des Französischen am Ende des 18. Jahrhunderts in bestimmten sozialen und professionellen Schichten der Hugenotten zwei Funktionen hatte: erstens Identitätssicherung im religiösen Bereich und zweitens Sozialdistinktion insgesamt. Bei der geistlichen und geistigen Elite der Kolonie, der »Kolonieoligarchie«, wie Ursula Fuhrich-Grubert sie nennt, finden diese beiden Momente zusammen (Fuhrich-Grubert 1997: 120).

Damit kann man meines Erachtens für die Französische Kolonie Berlins eine diglossische Situation annehmen. Der Diglossie-Begriff nach Ferguson bezeichnet eine spezifische Form kollektiver und vor allem funktionaler Mehrsprachigkeit (Ferguson 1959). Dabei ist in der Französischen Kolonie von einer Funktionsverteilung der einzelnen Varietäten mit dem Französischen als Kult- und Kultursprache und dem Deutschen bzw. Berlinischen als Umgangssprachen in der Französischen Kolonie auszugehen. Mit dem französisch-deutschen Sprachwechsel ist demnach auch ein Funktionswandel des Französischen verbunden: Für die Einwanderergeneration war Französisch selbstverständlich beides, lingua franca und lingua sacra, 100 Jahre später hat sich die Funktion des Französischen auf die genannten Bereiche reduziert.

Forschungsdesiderat ist bislang eine systematische und strukturelle Erforschung des Sprachwechsels, die zeigt, daß es sich dabei um einen äußerst komplexen Prozeß handelt, der sich je nach Ort, Zeit und Bereichen unterschiedlich darstellt. Es müssen jedoch verstärkt die Bereiche in den Blick genommen werden, in denen nicht nur Spracherwerb stattfindet, sondern in denen Sprachwechsel gleichzeitig produziert und beeinflußt wird, also vor allem schulische und familiäre Zusammenhänge. Als ein solcher Bereich soll hier das Waisenhaus der Berliner Französischen Kolonie angeführt werden.

3. Funktionsübergreifende Zweisprachigkeit am Französischen Waisenhaus

Die Maison des Orphelins wurde 1725 im Haus Ecke Charlotten- und Jägerstraße eröffnet. Diese Einrichtung war Hugenotten und ihren Nachkommen vorbehalten und nahm laut Statuten vor allem Waise und Halbwaise verarmter Edelleute, von Militär- und Zivilbeamten, aber auch von Handwerkern auf (Muret 1885: 154). Im Falle eines Einnahmeüberschusses, so das Statut, konnten auch Kinder niederer Schichten aufgenommen werden, was infolge der komfortablen Finanzlage bald zum Normalfall wurde (Fuhrich-Grubert 1992: 28). Mit einem umfänglichen Elementarschulunterricht wurden die Jungen auf ein Leben als Handwerker und die Mädchen auf eine Tätigkeit als Hausangestellte, Erzieherinnen oder seltener Gouvernanten vorbereitet. Die Einrichtung wurde von acht Direktoren verwaltet, die sich zur einen Hälfte aus Mitgliedern des Konsistoriums und zur anderen Hälfte aus ausgewählten Familienhäuptern der Gemeinde zusammensetzte (Muret 1885: 154).

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1818 charakterisiert Direktor Humbert die Einrichtung folgendermaßen:

Nos enfans apprennent à lire, à écrire, en allemand et en françois; à chiffrer, la religion. Le but de notre etablissement n'est pas d'en faire des sçavants, mais de bon citoyens, propres à apprendre une bonne profession [...].8

Während in der Kolonie - mit Ausnahme der geistlichen und geistigen Eliten - der Sprachwechsel zur Jahrhundertwende bereits als abgeschlossen gelten kann, vermitteln die sprachlichen Verhältnisse im Waisenhaus ein unerwartetes Bild. Erst ca. 30 Jahre - also eine Generation später - nachdem die Sprachproblematik in den Kirchengremien diskutiert wurde, lassen sich hier Anzeichen eines Rückgangs der Französischkompetenz der Kinder nachweisen. Welche Gründe lassen sich für diesen Unterschied finden?

Die von Franziska Heusch im Jahr 2000 vorgelegte Magisterarbeit und im Entstehen begriffene Dissertation über die Geschichte des Waisenhauses bildet den historischen, mentalitätsgeschichtlichen und politischen Rahmen, der für die Interpretation linguistischer Befunde hilfreich ist. In ihrer Magisterarbeit stellt sie heraus, daß die Direktoren die Einrichtung in den Dienst hugenottischer Traditionsvermittlung stellten (Heusch 2000: 93 f.).

Somit war zum einen sicherlich die von der allgemeinen Sprachentwicklung der Kolonie relativ abgeschlossene Situation im Waisenhaus und zum anderen der hohe Anteil des französischen Lese- und Schreibunterrichts am Gesamtcurriculum für den retardierten Sprachwechsel mit verantwortlich. Die Zöglinge und Schüler des Waisenhauses lebten und lernten in einer verhältnismäßig intakten frankophonen Umgebung. Unterrichtet wurden sie von Lehrern, für deren Anstellung Frankophonie und hugenottische Abstammung zentrale Voraussetzungen waren (Heusch 2000: 90). Die von den Anstaltsleitern ergriffenen sprachpolitischen Maßnahmen gegen den Verlust des Französischen interpretiert Franziska Heusch als beharrliches Festhalten an der französischen Sprache und Kultur und macht die Anstaltspolitik damit als Strategie der obersten Kirchengremien im Bemühen um die Identitätssicherung der Französischen Kolonie kenntlich (Heusch 2000: 96 ff.).

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Neben der französischen Sprache wurde den Kindern jedoch auch die deutsche Sprache vermittelt und somit auf eine zweisprachige Erziehung gesetzt. Meine These ist, daß sich die Situation im Waisenhaus grundlegend von der funktionalen Zweisprachigkeit in der Honoratiorenschicht der Kolonie - Französisch nur noch als Kult- und Kultursprache - unterscheidet. Die Kinder erwarben im Waisenhaus eine funktionsübergreifende Zweisprachigkeit, die die Virulenz des Sprachenproblems entschärfte. Die zunehmende Asymmetrie dieser Zweisprachigkeit ist allerdings auch hier an die immer stärker werdende Tendenz zum Deutschen gebunden, so daß es sich hier um eine instabile Sprachsituation handelt.

3.1. Curriculum

Das Curriculum des Waisenhauses wurde ab der zweiten Jahrhunderthälfte mehrfach verändert. Auf der Grundlage von Stundenplänen und Unterrichtsbeschreibungen soll die Jungen- und Mädchenausbildung hier kurz umrissen werden. Vor allem ist hier von Interesse, wie der Erwerb der französischen und deutschen Sprache ablief und wie sich diese Erwerbsmodalitäten änderten.

In den 60er Jahren des 18. Jahrhunderts wurde am Waisenhaus nicht nur Französisch, sondern auch Deutsch lesen, schreiben und später auch übersetzen gelehrt.9 Bis zur faktischen Aufhebung der Koedukation 1768 wurden Jungen und Mädchen gemeinsam in zwei Klassen unterrichtet, wobei die fortgeschritteneren die erste und die anderen die zweite Klasse besuchten. Die Lehrer Saintonge bzw. Budon, die für den Französisch- bzw. Deutschunterricht der ersten Klasse zuständig waren, wurden angehalten,

[...] de faire lire alternativement un jour des pieces ecrites imprimées & l'autre jour des pieces ecrites à la main qu'on leur fournira. Ils feront ecrire aussi alternativement un jour sur des Exemples que les Enfans auront sous les yeux; et l'autre jour en leur dictant ce qu'ils doivent ecrire, & corrigeant ce qu'ils auront ainsi ecrit.10

In der ersten Klasse bestand der Französisch- und Deutschunterricht aus dem Lesen gedruckter und geschriebener Texte und der Schreibunterricht aus Abschreibübungen und Diktaten.

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Die zweite Klasse umfaßte die bisher weniger instruierten Schüler, denen erste Kenntnisse im Lesen und Schreiben vermittelt werden sollten. Das dementsprechende Reglement des für die zweite Klasse angestellten Maitre Millenet lautete:

Sr. Millenet [...] donnera ses instruction aux jours & heures ordinaires comme les autres, en alternant l'avant midi en Langue françoise & l'après midi en allemand.11

Vormittags wird also Französisch, nachmittags Deutsch gelehrt. Das Deputat des Deutschlehrers beträgt insgesamt acht Stunden.12 Nach der Aufhebung der Koedukation unterscheiden sich Gegenstände und Umfang des Sprachunterrichts für Jungen und Mädchen nur minimal voneinander.

Etwa 50 Jahre später (1813) liegt eine Übersicht über das Gesamtcurriculum der Jungenausbildung der Maison des Orphelins vor.13 Aufgelistet wurden die einzelnen Stunden des Maitre Vaquet, der wöchentlich insgesamt 31 Stunden Französisch gab und die einzelnen Stunden von Maitre Challet, der 14 Stunden Deutsch, zwölf Stunden Mathematik und zwei Stunden Zeichnen unterrichtete. Bemerkenswert ist der mehr als 50%ige Anteil von Französisch am Gesamtunterricht, wobei der Schreibunterricht den meisten Raum einnimmt, gefolgt von Lese-, Übersetzungs- und Konjugationsübungen. Etwas aus-gewogener dagegen erscheint das Verhältnis der einzelnen Übungstypen im Deutschunterricht: sechs Stunden Lese- und jeweils vier Stunden Schreib- und Orthographieunterricht. Der Hauptschwerpunkt liegt im Französischunterricht in der Ausbildung der Schreibkompetenz, dagegen wurden Übersetzungs- und Konjugationsübungen in der deutschen Sprache offensichtlich als weniger dringend angesehen. Man sieht, daß inzwischen die einzelnen Kompetenzen weitaus differenzierter ausgebildet wurden: Rechtschreibeunterricht, Konjugationsübungen und Übersetzungsunterricht ergänzen den bisherigen reinen Lese- und Schreibunterricht.

Der hohe Anteil an Schreibinstruktion ist auffallend - sah doch der Normal--fall deutscher Elementarausbildung im 18. Jahrhundert vor, daß in erster Linie die Grundlagen des Lesens und Rechnens vermittelt wurden - eine Ausbildung im Schreiben galt als Unterweisung, die zusätzlich bezahlt werden mußte (Gessinger 1979: 31). Für die reformpädagogischen Konzepte v. Rochows, Basedows, Pestalozzis u. a. gehörte dagegen der Schreibunterricht zur Grundausstattung der Elementarschule. Ein Blick auf den Instruktionsplan der von Rochow konzipierten Reckahnschen Schule zeigt, daß bei den Schülern der dortigen zweiten Klasse Schreib- bzw. Orthographieunterricht und das Schreiben nach Diktat mit wöchentlich neun Stunden auf dem Programm steht. Der Leseunterricht nimmt dagegen nur sechs Stunden in Anspruch (Riemann 1798: 212 f.). Der verstärkte Schreibunterricht an der Maison des Orphelins deutet darauf hin, daß auch die Direktoren dieser Institution die Schreibfähigkeit als obligatorischen Bestandteil der Elementarschulbildung ansahen.14 Außerdem kommt in dieser Einrichtung in Anbetracht der zweisprachigen Ausbildung der Kinder noch hinzu, daß diese nicht nur zwei grammatisch unterschiedliche Sprachsysteme erwerben und ausbilden, sondern auch zwei unterschiedliche graphische Systeme erlernen mußten. Dies schloß nicht nur die Beherrschung des graphischen Inventars der beiden Schriften ein, sondern auch Kenntnisse über die Regeln des Wechsels zwischen den beiden Schreibschriften (lateinische Kursive und deutsche Kurrent) bis hin zu den Graphem-Phonem-Korrespondenz-Regeln der französischen und deutschen Sprache.

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Der Nouveau Plan d'Instruction pour les filles, der neue Unterrichtsplan für die Mädchen von 1825, zeigt eine dreiklassige Organisation und macht Aussagen über die Unterrichtsgegenstände und Leistungsanforderungen für jede einzelne Klassenstufe.15 In der jüngsten, also dritten Klasse, wurde vier Stunden pro Woche das Schreiben von Buchstaben und Ziffern auf Schiefertafeln geübt. Außerdem brachte man den Mädchen in sechs Wochenstunden das Lesen bei, indem einzelne französische Wörter zusammen mit der deutschen Übersetzung, lesen und anschließend auswendig gelernt wurden. Hilfsmittel waren Buchstabiertafeln, mit denen einzeln und im Chor buchstabiert wurde. Beherrschten die Mädchen das flüssige Lesen, wurden sie in die nächste Klasse versetzt.16 In der zweiten Klasse nahm der Französischunterricht sechs Wochenstunden in Anspruch, die der schriftlichen und mündlichen Übung der Konjugation der Hilfsverben sowie der vier Verbgruppen vorbehalten waren. Außerdem mußten französische Vokabeln auswendig gelernt werden. Zwei Stunden wurden der französisch-deutschen Übersetzung und dem Verfassen kleiner Aufsätze gewidmet. Wenn zudem auch noch Fortschritte in der mit 4 Stunden pro Woche veranschlagten Kalligraphie, also im Schönschreiben, zu verzeichnen waren, wurden die Schülerinnen in die höchste Klasse versetzt.17 Die erste Klasse hatte neun Stunden Französischunterricht. Davon waren vier Stunden dem Anfertigen von Übersetzungen aus dem Französischen ins Deutsche vorgesehen, wobei sich mündliches und schriftliches Übersetzen aus literarischen Texten ergänzen sollten. Fehler in der deutschen Übersetzung wurden durch erläuternde Erklärungen zur deutschen Grammatik besprochen. Grammatische Fragen wurden auch bei der Korrektur der Aufsatzthemen erörtert. Vier Stunden waren für Übersetzungen aus dem Deutschen ins Französische vorgesehen, bei den sich anschließenden Korrekturen wurden spezifisch französische Syntaxregeln erläutert. In dieser Klasse wurde außerdem im Schreibunterricht gezielt deutsche und französische Kalligraphie, also Schönschreiben, geübt.18 In diesem Unterrichtsplan betrug in den Mädchenklassen der Anteil des Französischunterrichts etwas weniger als ein Drittel.

Die eben skizzierten Curricula zeigen in der historischen Perspektive ein sich zunehmend differenzierendes sowie sich methodisch wie inhaltlich modernisierendes Unterrichtsprogramm. Spätestens von den 60er Jahren des 18. Jahrhunderts an wird auf die Ausbildung verschiedener Teilkompetenzen in beiden Sprachen und damit auf eine Erziehung zur Zweisprachigkeit geachtet. Dabei legt man bei den Mädchen in der höheren Klassenstufe verstärkt Wert auf französisch-deutsche Übersetzungen, bei denen methodisch die spezifische Grammatik der Zielsprache berücksichtigt wird. Während bis dahin die Schüler noch vormittags die Fächer Französisch und nachmittags Deutsch hatten, wird 1825 zumindest die Lexik in beiden Sprachen synchron erworben. Die zweisprachige Kompetenz auf graphischer Ebene wird vor allem durch die Erlernung der beiden Schreibschriften gesichert.

Die Anlage des Französischunterrichts deutet darauf hin, daß spätestens ab 1825 Französisch von den Schülern wie eine Fremdsprache erworben wurde. In Übungstypen, Art der Schulung der Teilkompetenzen und methodischer Anlage ähnelt das Programm durchaus dem französischen Fremdsprachunterricht, den Bernd Spillner für deutsche Schulen rekonstruieren konnte (Spillner 1985). Ein Blick auf die ab 1825 im Mädchenunterricht verwendeten Lehrmaterialien stützt diese Annahme.

3.2. Lehrmaterialien

Im früheren 18. Jahrhundert waren die für den Unterricht am Waisenhaus verwendeten Materialien oftmals keine Schulbücher, sondern Ausgaben der Testamente oder Nacherzählungen biblischer Geschichten. Wenn Lehrbücher im engeren Sinne verwendet wurden, dann handelte es sich oftmals um von Pastoren, Konsistoriumsmitgliedern oder Lehrern verfaßte und herausgegebene Bücher. 1795 basierte der französische Leseunterricht in der Jungenausbildung auf dem bekannten L'ami des enfans von v. Rochow, mehreren Bänden der Lectures pour la jeunesse von Hauchecorne und dem Abrégé historique du Vieux et du Nouveau Testament von Seiler.19

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Bei L'ami des enfans handelt es sich um das in den deutschen Volks- und Landschulen vielbenutzte, kombinierte Lehr- und Leseübungsbuch des Pädagogen von Rochow, das 1785 in der von Hauchecorne und Catel angefertigten französischen Übersetzung erschien (Rochow o. J. [1785]). Der von 1783 bis 1822 als französisch reformierter Pastor an der Friedrichstadtkirche tätige Frédéric Guillaume Hauchecorne verfaßte für das Waisenhaus und die École de Charité mehrere Publikationen. Neben den Pièces pour les enfants als Instruktionsbuch für die Jüngeren erschien 1789 in Deutsch und Französisch das Elementarbuch der Geographie und der ebenfalls in beiden Sprachen vorliegende Cours élémentaire de technologie. Man sieht, daß Hauchecorne mit seiner Lehrbuchproduktion nicht nur die sprachlichen Verhältnisse an den beiden Schulen, sondern auch ein reformpädogogisches und zunehmend auf Realien hin konzipiertes Curriculum im Blick hatte.

1825 basierte der Französischunterricht in den Mädchenklassen auf den von Simon Débonale verfaßten Lehrbüchern.

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Das Besondere an seiner Neuen französischen Grammatik für Schulen (1795) und seinem Übersetzungsbuch Cours de la Langue Françoise (1789) war, daß sie in Methode und Übungstypen spezifisch auf Französischlerner mit deutscher Muttersprache zugeschnitten sind. In der Vorrede zur achten Auflage seiner Grammatik erklärt Débonale hierzu:

pour faire une bonne grammaire française à l'usage des Allemands, il faut absolument connoître le génie et les propriétés de la langue allemande (Débonale 1824: IV).

Die Grammatik besteht aus einem ersten Teil zur Aussprache (Orthoepie und Prosodie), einem Grammatikteil, der die einzelnen Wortarten behandelt und einem lexikalischen Teil (mit Hinweisen zum Bon usage und nach Themen geordneten Wörter- und Dialogsammlungen). Abgeschlossen wird das Lehrbuch von einem praktischen Teil mit Briefsteller und Übungsanhang (Débonale 1808). Die Grammatik ist fast durchgängig zweisprachig: Die Regeln werden auf Deutsch, Beispiele auf Französisch, die Terminologie zweisprachig erklärt. Vor allem im Grammatikteil nimmt Débonale Rücksicht auf die muttersprachliche Vorprägung der Lerner, indem er die spezifischen Unterschiede der französischen im Vergleich zur deutschen Grammatik erläutert. Débonales Grammatik war - neben der von Meidinger - das für den Französischunterricht an deutschen Schulen meistgenutzte Lehrbuch.

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3.3. Sprachliche Kompetenz der Waisenkinder

Meine Hypothese, zu Beginn des 19. Jahrhunderts habe sich für die Schüler des Waisenhauses die französische Sprache von einer Erst- bzw. Zweitsprache zur Fremdsprache gewandelt, wird nicht nur durch den Modus des Spracherwerbs gestützt, sondern gewinnt auch an Plausibilität, wenn man sich einige Aussagen zur kommunikativen Kompetenz der Kinder oder sprachliche Interferenzphänomene genauer ansieht.

Bis weit ins 19. Jahrhundert hinein erhielt das Waisenhaus zahlreiche Anfragen mit der Bitte um Vermittlung frankophoner Dienstmädchen und Erzieherinnen. Dieser Umstand zeigt nicht nur, daß das Interesse und der Bedarf an frankophonem Dienstpersonal seitens der Deutschen nach wie vor groß war, sondern man erhält dadurch auch Auskunft über die sprechsprachliche Kompetenz der Mädchen. Wann immer ein quasi muttersprachliches, kolloquiales Französisch erwartet wurde, dann mußte seitens der Direktoren abschlägig geantwortet werden. Ein Beispiel sei hier genannt. Der Königliche Justiz-Kommissar und Gutsbesitzer Laurens aus Reselckow in Pommern wandte sich 1794 an die Direktoren mit der Bitte um ein »[...] junges Frauenzimmer zur Vervollkommnung der französischen Sprache und weibliche Arbeiten [...]« seiner drei Töchter. [...]".20 Diese berieten und kamen zu dem Schluß, daß ihnen keine Schülerin bekannt sei, die die Kompetenz und Kapazität dafür hätte. Einer der Direktoren notierte:

Il est facheux que nous pas actuellement une fille dans la maison assé capable d'etre plassée [sic] [...].[...].21

Neben zahlreichen metasprachlichen Äußerungen über die nachlassende Französischkompetenz stößt man in den Akten auf deutsche Briefe von Kindern des Waisenhauses, die Rückschlüsse auf die von ihnen verwendete Sprechsprache zulassen. Die Transkription eines Briefes der 16jährigen Louise Benoit22 an ihre Mutter aus dem Jahr 1813 kann dies veranschaulichen:

Geliebte Mutter!

Ich will Ihnen durch diese Zeilen benachrichtigen, daß ich einen Vorschlag bekommen habe als Hausmädchen in Neüstadt Eberswalde, da werde ich aber nicht immer bleiben, denn die Herrschaft meinte wenn Stettin über wäre gingen wir dahin, ich freue mich recht sehr denn die Damen haben mir versichert daß ich es gewiß gut haben würde, welches ich auch glaube denn da sorgen sie doch hauptsächlich für. Liebe Mutter ich bitte Ihnen recht sehr geben Sie mir doch den Kasten der zu Hause ist, wenn Sie das wollen, will ich ihn mir in Neustadt abholen und legen Sie denn alle mein Zeug hinein, weiter weiß ich Ihnen nichts zu schreiben, denn mein Schwager ist seit der Zeit nicht bey mir gewesen als er mit meine Schwester bey mir war, und bey die Leute ist er nicht mehr aber man hat mir gesagt in Berlin wäre er noch immer und gesund bin ich Gott lob' noch immer. ich bin

Deine getreue Tochter Louise Benoit.

Hier interferiert die hochdeutsche Schriftsprache mit der regionalen Sprechsprache, die als Indiz für eine berlinische oder plattdeutsche Umgangssprache der Schreiberin gewertet werden kann. Der Brief zeigt mehrere Fälle von Kasusverwechslungen, die sowohl Merkmal des Niederdeutschen als auch Berlinischen sind. In diesem Text betrifft es Verben und Präpositionen, die den Dativ erfordern. An den von mir markierten Stellen werden sie fälschlicherweise durchgängig als Akkusativkonstruktionen realisiert.

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Wie Franziska Heusch zeigt, stellten die Direktoren des Waisenhauses 1818 einen Rückgang der Französischkompetenz der Zöglinge fest und ergriffen sprachpolitische Maßnahmen (Einrichtung einer Sprachkommission, Unterrichtsvisitationen etc.), um diesen Prozeß aufzuhalten (Heusch 2000: 96). Ab den 30er Jahren des 19. Jahrhundert tendiert die interne und externe Schriftlichkeit des Waisenhauses immer mehr zur deutschen Sprache.23 Ein in den Akten befindliches Zeugnisheft der Claire Marie Toussaint von 1848-1850 belegt, daß spätestens zu diesem Zeitpunkt der Wechsel zur deutschen Sprache vollständig abgeschlossen ist.24

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Die einzelnen Fächer sowie die von den unterrichtenden Lehrern vermerkten Beurteilungen erscheinen hier ausschließlich in deutscher Sprache.

4. Zusammenfassung

Um 1800 erwarben die Zöglinge des Berliner Französischen Waisenhauses in ihrer Elementarschulausbildung Kompetenzen in beiden Sprachen, Französisch und Deutsch, und damit eine funktionsübergreifende Zweisprachigkeit. Diese bestand zunächst aus Französisch als Erstsprache und Deutsch als Zweitsprache, später kehrte sich das Verhältnis um. Die Erwerbsmodalitäten und das benutzte Unterrichtsmaterial sowie Belege zur Sprachkompetenz der Waisenkinder deuten darauf hin, daß sie spätestens ab den 20er Jahren des 19. Jahrhunderts Französisch wie eine Fremdsprache erlernt haben. Dieser Befund zeigt, daß der Sprachwechselprozeß im Waisenhaus anders angelegt ist als in der Forschung für die Kolonie insgesamt angenommen wird. Für die soziale und professionelle Oberschicht der Kolonie hatte Französisch die Funktion einer Kult- und Kultursprache, so daß sich für das Ende des 18. Jahrhunderts diglossische Sprachverhältnisse annehmen lassen.

Die von mir erläuterte Konzeption des Unterrichts am Waisenhaus entspricht dem Charakter dieser Einrichtung als Vermittlungsort zwischen deutscher und französischer Sprache und Kultur. Einerseits war das Direktorium der sprachkonservativen Strategie des Konsistoriums verpflichtet, das in der Erhaltung des Französischen nicht nur die Identität, sondern auch den Fortbestand der Kolonie garantiert sah, und andererseits stattete es die Waisenkinder mit Kompetenzen für ein Leben in einer zunehmend deutschsprachigen Umgebung aus.

Die vergleichende Analyse des Sprachwechsels im Waisenhaus mit dem der Kolonie zeigt, daß es sich hierbei um langsam ablaufende, hochkomplexe Prozesse handelt, deren Verlauf sich nach Ort, Zeit und sozialem Raum unterscheidet.

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Bibliographie

a) Archivalien

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AFrD. 875. Rep. 04-610 Vol. 5 (1739-1840, Vol. I). Actes de la Maison des Orphelins Français concernant les Orphelins sub litt. B.

AFrD. 898. Rep. 04-610 Vol. 28 (1745-1881). Actes de la Maison des Orphelins Français concernant les Orphelins sub litt. T.

AFrD. 901. Rep. 04-610 Vol. 31 (1741-1844, Vol. I). Les Orphelins en général, leur con-duite, les corrections, les promenades, les fêtes, le rémunérations, la manière de placer les élèves etc: etc: ).

AFrD. 903. Rep. 04-610 Vol. 33 (1753-1855). l'Instruction, les Maitres, L'Inspecteur spécial, l'Ecole de Dimanche, l'Examen et l'Inspecteur des Ecoles.

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1992: Die Französische Kirche zu Berlin. Ihre Einrichtungen 1672-1945, Bad Karlshafen: Verlag des Deutschen Hugenottenvereins e.V.

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1798: Elementarbuch der Geographie, Berlin.

1812: Cours élémentaire de technologie, 1. Bd., Berlin.

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2000: Das Berliner Maison d'Orphelins im ersten Jahrhundert seines Bestehens (1725-1825). Eine soziale Einrichtung als Spiegel der hugenottischen Minorität. Unveröffentlichte Magisterarbeit an der LMU München.

Meidinger, Johann Valentin

1797: Practische Französische Grammatik wodurch man diese Sprache auf eine ganz neue und sehr leichte Art in kurzer Zeit gründlich erlernen kann. Zwölfte durchaus verbesserte und vermehrte Ausgabe, o. O. [Frankfurt/Main].

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1885: Geschichte der Französischen Kolonie in Brandenburg-Preußen unter besonderer Berücksichtigung der Berliner Gemeinde. Aus Veranlassung der 200jährigen Jubelfeier am 29. Oktober 1885, Berlin: W. Büchsenstein.

Riemann, Carl Friedrich

1798: Beschreibung der Reckanschen Schule. Mit einer Vorrede, welche eine kurze Geschichte dieser Schule seit ihrer jetzt grade fünf und zwanzigjährigen Dauer enthält. 3., ganz umgearbeitete und mit durchgängigen Erläuterungen, praktischen Anweisungen und Beyspielen für Lehrer in niedern Bürger- und Landschulen, vermehrte Ausgabe, Berlin: Nicolai.

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Seiler, Georg Friedrich

1784: Abrégé historique du vieux et du nouveau Testament avec des réflexions édifiantes & de courtes prières pour l'usage de la jeunesse, Erlangen: Bibel-Anstalt.

Spillner, Bernd

1985: Französische Grammatik und französischer Fremdsprachenunterricht im 18. Jahrhundert. In: Dieter Kimpel (Hg.), Mehrsprachigkeit in der deutschen Aufklärung, Hamburg: Meiner (= Studien zum 18. Jahrhundert; 5), S. 133-155.

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1988a: Hugenotten in Berlin - Aspekte der sprachlichen Assimilation der "Berliner Franzosen" im 18. Jahrhundert. In: Hartmut Schmidt (Hg.), Berlin in Geschichte und Gegenwart. Stadtsprache und Sprachgeschichte, Berlin: Akademie Verlag (= Linguistische Studien, Reihe A, Arbeitsberichte 174), S. 56-64.

1988b: Einflüsse französischer Sprache und Alltagskultur auf das Berlinische. In: Gottfried Bregulla (Hg.), Hugenotten in Berlin, Berlin: Union-Verlag, S. 392-419.

1992: Die Französische Kolonie in Berlin. In: Helga Schultz (Hg.), Berlin 1650-1800. Sozialgeschichte einer Residenz, 2. Aufl., Berlin: Akademie Verlag, S. 353-431.


[1]

Die diesem Artikel zugrundegelegten Akten befinden sich im Archiv der Französischen Kirche, Berlin (AFrD). Der hier zitierte Brief stammt aus dem Faszikel AFrD. 901. Rep. 04-610 Vol. 31, Bl. 178. Ich danke dem Archivar der Französischen Kirche Berlin, Robert Violet, für seine zahlreichen Hinweise und freundliche Unterstützung.

[1]

Das Edikt von Potsdam wurde m. E. zuletzt transkribiert und abgedruckt in Bonifas/Krum 2000: 21ff.

[3]

Dieses oberste Gremium einer Gemeinde wird auch Assemblée Générale oder Compagnie du Consistoire und erst im 19. Jahrhundert Konsistorium genannt. Es setzt sich aus dem eigentlichen Konsistorium und dem Diakonat zusammen (vgl. Muret 1885: 72).

[4]

Wilke 1992: 364. Die in Kürze abgeschlossene Magisterarbeit von Emilie Coque über die regionale und sozio-professionelle Herkunft der ersten Einwanderergeneration von 1672 bis 1809 wird diesen Gegenstand eingehend behandeln.

[5]

Birnstiel nimmt an, daß das neben den dialektalen Varianten verwendete Hochfranzösisch der Bibelübersetzung als eine Art Ausgleichssprache funktionierte, die dazu führte, daß sich die Réfugiés zu einer "homogenen Sprachfamilie" zusammenfanden (Birnstiel 1990: 111). Die niedrige Frequenz dialektalen Materials bzw. dialektaler Interferenzen in den Quellen scheint diese These zu stützen, könnte aber auch als Beleg für die strikte Trennung von Sprech- und Schreibsprache gelten. Glück weist den beiden Varietäten genaue Domänen zu, indem er konstatiert, daß bei den Réfugiés frankoprovenzalischer Herkunft Französisch die Sprache des Gottesdienstes und der Schule und das Frankoprovençalische dagegen "innere Verkehrssprache" gewesen sei (Glück 2002: 173). Allerdings ist nicht erkennbar, auf welche Primärquellen er sich stützt.

[6]

Der französische Brief ist mit dem 7. März 1794 datiert und findet sich in AFrD. Rep. 04 XIV 6, Bl. 74. Der deutsche Brief ist mit dem 1. Juli 1818 datiert und findet sich in AFrD. 901. Rep. 04-610 Vol. 31, Bl. 116.

[7]

Zu den diagnostischen Möglichkeiten des Graphiewechsels vgl. Böhm/Gessinger 2003.

[8]

AFrD. 903. Rep. 04 - 610 Vol. 33, Bl. 60.

[9]

AFrD. 903. Rep. 04 - 610 Vol. 33, Bl. 6r+v, 7r+v, 8r. Das Dokument ist undatiert. Durch Identifikation der Handschriften und Rekonstruktion der Entstehungsumstände dieses Instruktionsplanes konnte ich allerdings eine Datierung vornehmen. Es kann als sicher gelten, daß dieser Plan zwischen 1760 und 1762 verfaßt wurde.

[10]

AFrD. 903. Rep. 04 - 610 Vol. 33, Bl. 6.

[11]

AFrD. 903. Rep. 04 - 610 Vol. 33, Bl. 6.

[12]

AFrD. 903. Rep. 04 - XIV, 4, Bl. 59.

[13]

AFrD. 903. Rep. 04 - 610 Vol. 33, Bl. 45 und 46.

[14]

Philippe Humbert, von 1779-1823 in der Direktion des Waisenhauses tätig, hatte sich mit den Methoden der reformpädagogischen Bewegung auseinandergesetzt und auch Kontakt zu Basedow. AFrD903. Rep. 04 - 610 Vol. 33, Bl. 60v.

[15]

Von Interesse sind hier nur der Deutsch- und Französischunterricht. AFrD. 903. Rep. 04 - 610 Vol. 33, Bl. 68r +v, 69r, Bl. 70.

[16]

AFrD. 903. Rep. 04 - 610 Vol. 33, Bl. 68r.

[17]

AFrD. 903. Rep. 04 - 610 Vol. 33, Bl. 68r.

[18]

AFrD. 903. Rep. 04 - 610 Vol. 33, Bl. 68v, 69.

[19]

AFrD. 903. Rep. 04 - 610 Vol. 33, Bl. 13.

[20]

AFrD. 901. Rep. 04 - 610 Vol. 31, Bl. 71.

[21]

AFrD. 901. Rep. 04 - 610 Vol. 31, Bl. 73.

[22]

(Hervorhebungen M.B.) AFrD. 875. Rep. 04 - 610 Vol. 5, ohne Paginierung, ohne Datum [1813]. Louise Benoit ist eine Halbwaise aus Klein Ziethen in der Uckermark. Unter Mithilfe von Pastor Théremin kommt sie 1806 in die Maison des Orphelins nach Berlin (vgl. AFrD. 875. Rep. 04 - 610 Vol. 5, Brief Théremin vom 16. Oktober 1806).

[23]

Beispielsweise werden die Arbeitsverträge für die Lehrer Ponge, Pignol, Sauer und Fändrich 1841 in Deutsch ausgestellt. AFrD. 903. Rep 04. - 610 Vol. 33, Bl. 166.

[24]

AFrD. 898. Rep. 04 - 610 Vol. 28, Bl. 156.


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