Eberhard Friedrich Christoph Ludwig Freiherr von der Reck(e), Justizminister
Geb. 1744 im Mindenschen, gest. 1816.
Konfession: evangelisch.
I. Genealogie
Sohn: |
Karl (geb. 1793), preußischer Kammerherr und Erbmarschall des Fürstentums Minden |
II. Adressen in Berlin
1786ff. |
Haus des Obristen Zechlin, Potsdamer Straße |
ab 1794 |
Haus des Grafen Reuß, Potsdamer Straße |
1801 |
Leipzigerstraße 5 |
Herbst 1806 |
zunächst (?) Verbleiben in Berlin |
IV. Kurzbiographie
1767 |
Anstellung als Referendar bei der Mindenschen Regierung (24. März). |
1768 |
Versetzung an das Kammergericht am 12. Februar. |
1770 |
Stellung als Geheimer Regierungsrat in Cleve am 6. Februar. |
1771 |
Beförderung zum Präsidenten der Regierung in Minden (4. Mai). |
1780 |
Rückversetzung zur Cleveschen Regierung am 28. März. |
1784 |
Am 30. Dezember folgt von der Reck dem verstorbenen Freiherrn von Münchhausen als Geheimer Staats- und Justizminister auf die Stelle des Präsidenten des Obertribunals und des Lehensdirektors. Zudem werden ihm die Justizangelegenheiten der Landesteile Neu- und Altmark, Pommern, Schlesien, Magdeburg, Halberstadt und der Westfälischen Provinzen übertragen. |
1785 |
Am 26. Februar übernimmt er das Crimialdepartement und gibt die Zuständigkeit für die Zivilgerichtssachen für Westfalen sowie das Präsidium beim Obertribunal ab. |
1788 |
Als eine Kabinettsorder vom 3. Juli die Übertragung des Lehensdepartements an Zedlitz anordnet, bittet Reck darum, daß dieser Bereich weiterhin in seiner Zuständigkeit verbleibt. Friedrich Wilhelm II. kommt diesem Gesuch nach. Die Privatgerichtssachen für die Provinzen Magdeburg, Halberstadt und Pommern fallen jedoch an Zedlitz. |
1789 |
Nach der Entlassung Zedlitz' aus dem Staatsdienst gehen diese Bereiche zurück an Reck, der dafür das Criminaldepartement an Goldbeck abgibt. |
1793 |
Wahl zum Probst des Fräuleinstiftes zu Levern (im Mindenschen). |
1798 |
Erhalt der Zuständigkeit der Privatgerichtsangelegenheiten für Ansbach und Bayreuth am 2. April; Ernennung zum königlichen Kommissar des landschaftlichen Kreditwesens in Schlesien. |
1802 |
Reck tritt als Präsident des Obertribunals zurück, erhält aber die nun vom auswärtigen Departement getrennten "Königlichen Haus- und Landeshoheitssachen". Weiterhin verantwortlich ist er für die Justizangelegenheiten der Provinzen Alt- und Neumark, Schlesien, Magdeburg, Pommern, Ansbach, Bayreuth, Halberstadt, Minden, Ostfriesland, Ravensburg, Recklenburg, Lingen und Quedlinburg. |
1803 |
Erhalt des Schwarzen Adlerordens am 22. März. |
V. Literatur und Quellen
Literatur
Klaproth, C. A. L.: Verzeichnis der Wirklichen Geheimen Staats-Minister und der Geheimen Staats-Sekretairen, in: Ders: Der Kgl.-Preußische und Churfürstlich Brandenburgische Wirklich Geheime Staats-Rath, Berlin 1805, S. 478-483.
Nachlaß
Fast ausschließlich Lehnssachen (1700) 1766-1803; 1934 GStA Berlin; 1954 Dt. Zentralarchiv, Abt. Merseburg.