Friedrich August Calau: Der Opernplatz, um 1810, Aquatinta Besitz und Fotografie: Stiftung Stadtmuseum Berlin
 

Johann Heinrich Casimir Graf von Carmer, Großkanzler

Johann Heinrich Casimir Graf von Carmer, Großkanzler

Geb. 29. Dezember 1720 in Kreuznach,
gest. 23. Mai 1801 in Rützen (Kr. Guhrau/Schlesien).
Konfession: evangelisch.

I. Genealogie

Vater:

Johann Wilhelm de Carmer, kurpfälzischer Obereinnehmer und Kammerrat, zuletzt preußischer Hofrat; niederländischer Glaubensflüchtling

Mutter:

Ida Maria, geb. Rademacher (Düsseldorf)

Ehefrau:

Wilhelmine Friedrike (1773-1778), geb. von Roth und Rützen

Kinder:

zwei Söhne, u. a. Friedrich (1765-1809), preußischer Geheimer Kriegs- und Regierungs-Rat

II. Adressen in Berlin

1786ff.

du Trosselsches Haus, vor dem Königstor

ab 1794

Haus des Seidenfabrikanten Mertzig, vor dem Königstor

1799

abwesend

III. Teilnahme an Formen bürgerlicher Öffentlichkeit

Friedrich Nicolai zählt v. Carmer zu den "jetztlebenden durch Schriften bekannten Gelehrten" (nach F. Nicolai, Beschreibung, 1786, Bd. 3, Anhang S. 4).

IV. Kurzbiographie

1751

Anstellung als Direktor bei der Oberamtsregierung in Breslau.

1763

Ernennung zum Präsidenten der Oberamtsregierung in Breslau.

1768

Ernennung zum Chefpräsidenten sämtlicher Regierungen in Schlesien mit dem Titel eines Justizministers.

1779-95

Ernennung zum Großkanzler und Chef de justice. Friedrich II. betraut ihn mit der Durchführung der Justizreform, die unter Carmers Vorgängern Ph. J. v. Jahriges und Karl Freiherr von Fürst keine sonderlichen Fortschritte gemacht hatte. Zur Erneuerung des Ziviliprozeßrechts und des materiellen Rechts konnte Carmer auf die um 1750 entstandenen Vorarbeiten Coccejis zurückgreifen. Ergebnis der Prozeßreform ist das Corpus juris Fridericianum (erstes Buch Berlin 1781), das die Grundlage der preußischen Allgemeinen Gerichtsordung wird. Das materielle Recht wird im Allgemeinen Landrecht 1796 neu geregelt. Damit ist die Justizreform abgeschlossen; das preußische Rechtswesen erhält die Form, die es, abgesehen von einigen Teilreformen, bis in die zweite Hälfte des 19. Jahrhunderts behalten soll. Carmers Anteil an dieser Reform besteht in der Klärung der Prinzipienfragen und der Durchsetzung gegen die Widerstände von Landesherren, der Juristenschaft und der sich entwickelnden Öffentlichkeit. Spezialfragen delegiert er an seine Mitarbeiter, u. a. Svarez und Klein.

1788

Erhalt des Schwarzen Adlerordens.

nach 1795

Carmer bleibt Präsident der Gesetzeskommission.

V. Literatur und Quellen

Literatur

Döhring, Erich: Art. "Carmer" in: NDB, Bd. 3 (1957), S. 150. Darin weitere Literaturangaben.

Willoweit, Dietmar: Johann Heinrich Casimir von Carmer und die preußische Justizreform, in: Junisch, Johannes (Hg.): Persönlichkeiten im Umkreis Friedrichs des Großen, Köln, Wien 1988, S. 153-174. (= Neue Forschungen zur Brandenburg-Preußischen Geschichte; 9). Darin weitere Literaturangaben zur Biographie auf S. 154, Fußnote 6.

Porträt

Holzschnitt von F. L. Unzelmann-C. Rauch.

Kupferstich von D. Berger-Rosenberg.

Büste von Ch. D. Rauch, 1816.